Der Lohnfortzahlungsbetrug ist weit verbreitet. Doch damit schaden die eigenen Leute dem Unternehmen ganz erheblich und Sie müssen etwas dagegen tun. Zwar ist die Lohnfortzahlung gesetzlich geregelt, Sie müssen den Lohn auch in der Krankheitszeit weiterhin bezahlen.
Der Arbeitnehmer ist im Gegenzug verpflichtet, Ihnen eine Krankmeldung vorzulegen. Natürlich beruht das immer auf Vertrauen und der Loyalität zu der eigenen Firma und zu den Kollegen. Aber leider wird diese Regelung oft missbraucht, Tätigkeiten bei einer anderen Firma und Schwarzarbeit sind dann der Tagesordnung.
Zwar darf ein krankgeschriebener Mitarbeiter durchaus das Haus verlassen. Wenn ein Arztbesuch ansteht oder kleinere Besorgungen zu machen sind, bleibt dem Betreffenden oft gar nichts anderes übrig.
Er darf auch gesundheitsfördernden Sport treiben, aber er darf nichts tun, was seiner Genesung nicht förderlich wäre.
Wenn Sie also an der Krankheit Ihres Mitarbeiters zweifeln und einen konkreten Verdacht haben, kommen wir ins Spiel.
Vielleicht vermuten Sie auch, dass der Arbeitnehmer in dieser Zeit einer Schwarzarbeit nachgeht und damit sein Gehalt etwas aufbessern will. Es ist dem Mitarbeiter gesetzlich verboten, einer Tätigkeit nachzugehen, in diesem Fall würde er sich strafbar machen.
Vielleicht wurde Ihr Mitarbeiter bereits freigestellt und Sie haben die Befürchtung, dass Sie noch immer Lohn zahlen, obwohl der Betreffende schon längst eine neue Anstellung hat. Auch hier können wir sehr hilfreich sein!
Natürlich darf der Angestellte auch im Urlaub nicht „außerhäusig“ arbeiten, der Urlaub ist rein zur Erholung gedacht. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie vermuten, dass sich Ihr Arbeitnehmer nicht an die Gesetzt hält und Sie hintergangen werden.
Es handelt sich in diesen Fällen immer um Betrug, sei es nun in der Lohnfortzahlung oder um Krankschreibungsbetrug. Das alles ist eine Straftat und sollte behördlich verfolgt werden.
Detektei Günther ist auf solche Fälle spezialisiert und wird dem Betrug schnellstens auf den Grund gehen. Wir nehmen Ihre Befürchtungen ernst und werden Ihrem Verdacht nachgehen. Sie erhalten einen lückenlosen Bericht, wie und wo sich Ihr Arbeitnehmer aufhält.
Wenn Sie also annehmen, dass gar keine Krankheit vorliegt oder der „Patient“ keine Genesung wünscht, dann sollten Sie unsere Detektei zu Rate ziehen. Unsere Ermittler stehen Ihnen zur Seite und klären den Fall auf.
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